Teilnahmebedingungen
Die Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG, Wernher-von-Braun-Straße 12, D-85640 Putzbrunn (nachfolgend „Truma"), veranstaltet ein Gewinnspiel im Rahmen des Events Surftown MUC. Der Preis des Gewinnspiels („Preis") wird von Truma zur Verfügung gestellt. Auslobender gemäß § 657 BGB und damit verantwortlich für sämtliche Ansprüche in Bezug auf die ausgelobten Preise ist somit Truma und nicht die Messe.
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1. Teilnahmevoraussetzungen und Gewinnspielteilnahme
- Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos. Mit der Teilnahme ist keine Verpflichtung verbunden, bestimmte Leistungen in Anspruch zu nehmen, Produkte zu erwerben oder in Werbemaßnahmen einzuwilligen. Dies hat auch keinen Einfluss auf die Gewinnchancen.
- Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Truma oder mit Truma verbundener Unternehmen sowie Familienangehörige der vorgenannten Mitarbeiter.
- Die Teilnahme über automatisierte Verfahren, wie Scripts, Bots, Gewinnspielclubs etc. ist unzulässig. Der Teilnehmer muss vielmehr höchstpersönlich die in Ziffer 1.9 vorgesehene Handlung vornehmen. Eine Teilnahme als Gruppe ist nicht zulässig, in einem solchen Fall muss jedes Gruppenmitglied als eine Einzelperson teilnehmen.
- Teilnehmer, die nicht gem. 1.2 oder 1.3 zur Teilnahme berechtigt sind oder die gegen die Regelungen in Ziff. 1.4 oder 1.5 verstoßen, sind nicht gewinnberechtigt. Das bedeutet, dass sie, selbst wenn sie zunächst erneut als „Gewinner" ausgewählt werden, keinen Preis erhalten.
- Truma ist zudem berechtigt, einzelne Personen von vornherein von der Teilnahme an dem Gewinnspiel auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Mehrfachteilnahme, unzulässige Beeinflussung oder Manipulation der Gewinnverlosung, vorliegen.
- Jeder Teilnehmer ist nur zu einer einmaligen Teilnahme an dem Gewinnspiel berechtigt. Bei einer mehrfachen Teilnahme wird nur die erste Teilnahme im Rahmen des Gewinnspiels berücksichtigt und dann auch nur, wenn der jeweilige Teilnehmer nicht ganz, insbesondere wegen eines Verstoßes gegen Ziff. 1.5, von der Teilnahme ausgeschlossen wird. Bei der Vergabe mehrerer Preise kann ein Teilnehmer nur maximal einen Preis gewinnen.
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2. Preise
- Truma verlost folgenden Preis: 1 (ein) Ticket für eine Surfsession bei Surftown MUC.
- Da es sich vorliegend um ein Gewinnspiel handelt, übernimmt Truma keine kaufrechtliche Gewährleistung für eventuelle Mängel an dem jeweiligen Preis.
- Eine Barauszahlung, Änderungen sowie der Umtausch oder die Übertragung des Preises sind ausgeschlossen.
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3. Dauer des Gewinnspiels und Ermittlung der Gewinner
- Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist in dem Zeitraum vom 18. April 2026, 10:00 Uhr bis spätestens 18. April 2026, 16:00 Uhr MESZ möglich. Teilnahmeversuche, die nicht innerhalb des Gewinnspielzeitraums getätigt wurden, werden nicht berücksichtigt.
- Die Gewinner werden innerhalb von 10 Werktagen nach Beendigung des Gewinnspiels unter allen hierzu nach Ziffer 1 berechtigten Teilnehmern von Truma per Losverfahren nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinnchance des einzelnen Teilnehmers hängt somit maßgeblich davon ab, wie viele Teilnehmer an dem Gewinnspiel teilnehmen.
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4. Abbruch des Gewinnspiels
Truma behält sich vor, das Gewinnspiel aus sachlichen Gründen zu jedem Zeitpunkt und ohne vorherige Ankündigung oder Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder ersatzlos abzubrechen. Ein sachlicher Grund liegt zum Beispiel vor, wenn aus technischen Gründen (wie Schadsoftware oder externe Manipulation, sonstige Hard- und Softwarefehler, einschließlich technischer Gründe auf Seiten von Surftown MUC) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet ist und dies für Truma nicht vorhersehbar war sowie diese Hindernisse von Truma weder zu vertreten sind noch mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden können.
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5. Benachrichtigung und Bekanntgabe der Gewinner
- Der Gewinner wird über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse innerhalb von ca. 48 Stunden nach der Ermittlung der Gewinner benachrichtigt.
- Wird ein Teilnehmer als Gewinner ermittelt, muss er sich innerhalb von 10 Werktagen nach der Benachrichtigung nach Ziffer 5.1 bei Truma melden und Truma eine zustellungsfähige Anschrift innerhalb Deutschlands mitteilen. Als Werktage gelten vorliegend Montag bis Freitag mit Ausnahme deutschlandweiter Feiertage. Meldet sich der Teilnehmer nicht wie vorstehend beschrieben und gibt er keine zustellfähige Anschrift an, verfällt der Anspruch auf den Preis ersatzlos.
- Truma wird dem Gewinner den Preis an die vom Gewinner nach Ziffer 5.2 angegebene Anschrift auf postalischem Wege zusenden. Mit der Lieferung des Gewinns an diese Adresse hat Truma seine Verpflichtung zur Lieferung des Gewinns an den Gewinner erfüllt. Die Verantwortung für die Angabe der korrekten Adresse trägt der Gewinner. Für das Abhandenkommen der Lieferung an Empfangsort übernimmt Truma keine Haftung, insbesondere wenn die Lieferung vom Lieferanten an einem mehreren Personen zugänglichen Ablageort abgelegt werden darf. Darüber hinaus anfallende Transportkosten hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz von Truma. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Übersendung selbst zu tragen, soweit die erste aus einem Grund scheitert (z. B. Angabe einer unklaren oder mehrdeutigen Adresse), die der Preissponsor nicht zu vertreten hat.
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6. Datenschutz
- Truma beachtet bei der Speicherung und Verwendung der Daten der Teilnehmer die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
- Zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels werden personenbezogene Daten der Teilnehmer erfasst. Diese beinhalten nur die vom Teilnehmer freiwillig angegebenen Daten, insbesondere also die E-Mail-Adresse sowie die vollständige Adresse des Gewinners, sofern der Teilnehmer diese Daten Truma mitteilt. Die Angabe dieser Daten ist freiwillig, jedoch ist die Angabe einer E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit für die Auslobung des Preises zwingend, damit Truma den Teilnehmer im Falle eines Gewinns benachrichtigen kann.
- Die Daten werden ausschließlich im Rahmen und zu Zwecken der Mitteilung der Umfrageergebnisse und der Ermittlung, Benachrichtigung und Bekanntmachung von Gewinnern des Gewinnspiels, sowie der Bereitstellung des Gewinns, erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie zu den vorgenannten Zwecken oder aufgrund Gesetzes benötigt werden. Die Daten werden nicht zu werblichen Zwecken genutzt. Sollte sich der Teilnehmer freiwillig und optional dazu entscheiden, den Newsletter von Truma zu abonnieren, ist insoweit Ziff. 6.6 zu beachten.
- Jeder Teilnehmer hat das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten sowie diese zu ändern oder zu löschen, sofern der Löschung keine Gründe im Sinne der gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Diese Auskunfts-, Änderungs- und Löschbegehren sind, ebenso wie die weiteren Betroffenenrechte oder Anfragen hierzu, zu richten an: privacy@truma.com
- Weitere Informationen über den Umgang von Truma mit personenbezogenen Daten einschließlich einer ausführlichen Information über die Rechte der von der Datenverarbeitung Betroffenen sind in der Datenschutzerklärung zu finden. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass sich der Teilnehmer freiwillig im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel dazu entscheidet, den Truma Newsletter zu abonnieren.
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7. Haftung
- Truma haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Im Falle der Verletzung von wesentlichen Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen haftet Truma auch bei leichter Fahrlässigkeit. Unter wesentlichen Pflichten, auch Kardinalpflichten genannt, sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf. Im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind das insbesondere dessen ordnungsgemäße Durchführung entsprechend diesen Teilnahmebedingungen und die tatsächliche Zurverfügungstellung der Preise an die Gewinner.
- Die Ersatzpflicht ist bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen jeweils auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Darüber hinaus ist jegliche Haftung von Truma ausgeschlossen.
- Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Truma, insbesondere auch zugunsten der Anteilseigner, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und deren Mitglieder, was deren persönliche Haftung betrifft.
- Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei dem arglistigen Verschweigen eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie durch Truma oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
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8. Sonstige Regelungen
- Der Rechtsweg ist in Bezug auf die Auslobung der Preise ausgeschlossen.
- Auf das Gewinnspiel und sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
- Bitte beachten Sie, dass dieses Gewinnspiel nicht von Surftown MUC oder irgendeiner anderen Partei veranstaltet, gesponsert oder unterstützt wird und Truma hinsichtlich des Gewinnspiels der alleinige Ansprechpartner ist. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind nicht an Surftown MUC zu richten, sondern an Truma als Veranstalter des Gewinnspiels.
- Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit sämtlicher Informationen, die von ihm an Truma übermittelt werden, selbst verantwortlich.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.